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mode_comment Einstieg nach der Sommer-Pause
Mit der heutigen (05.08.2026) Sitzung vom Unter-Ausschuss Jugendhilfe-Planung und Förderung (UA), endete die "Sommer-Pause" des Kreistages. Schwerpunkt des UA war die abschließende Beratung der aktualisierten „Muster-Vereinbarung zur Förderung der Jugendarbeit“. Am 30.06.2026 wurde der Entwurf der Vereinbarung erstmals im UA vorgestellt und diskutiert. Bereits damals haben wir eine Ergänzung der Vereinbarung angeregt. Wir hatten vorgeschlagen, das Thema „Inklusion“ in die Vereinbarung aufzunehmen. Die Vertreter der Verwaltung und ein Kreistags-Mitglied des UA argumentierten damals jedoch, mit der Ziel-Gruppe „sind alle Jugendlichen gemeint, auch die mit Unterstützungs-Bedarf“, also bedarf es keiner Hinweise auf Inklusion. Vermutlich wurde deshalb unser Vorschlag von der Verwaltung auch nicht in den Entwurf übernommen. Im heutigen UA haben wir darum einen Ergänzungs-Antrag zum Entwurf der Muster-Vereinbarung gestellt. Der Inhalt, in der Vereinbarung wird der Punkt II wie folgt ergänzt: Inklusion Der Leistungs-Erbringer verpflichtet sich zur inklusiven Weiter-Entwicklung seiner Angebote. Bei der Diskussion über den Antrag wurde dann deutlich, nicht allen im UA war der gesetzliche Hintergrund unseres Antrages bekannt. Das Kinder- u. Jugend-Stärkungs-Gesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 verpflichtete erstmals ausdrücklich zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Sprich, Inklusion soll als Leitgedanken in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe fest verankert werden. Ab 2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen - ob mit oder ohne Behinderung – leistungszuständig werden. Auch wenn die zeitliche Umsetzung derzeit auf Bundes-Ebene wieder in Frage gestellt wird (2030 - 33), die Ziel-Stellung bleibt bestehen. Da ist es folgerichtig, bereits jetzt eine verbindliche Orientierung bzw. Verpflichtung der Träger der Jugendhilfe vorzunehmen, den Prozess der Weiter-Entwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe anzugehen. Nach längerer Diskussion hat der UA unserer Ergänzung geschlossen zugestimmt. Anschließen wurde der Entwurf der Muster-Vereinbarung dem JHA zur Beschluss-Fassung empfohlen. Der JHA tagt dann am 20.08.2026.