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Die "Kreis-Musikschule" war das prägende Thema bei der heutigen Sitzung (26.11.2025) vom Kreis-Ausschuss (KA). Die Vorlage IV.WP-154/2025 "Verschmelzung der Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz mit der Kreisvolkshochschule Harz GmbH" sorgte für einige Besucher der öffentlichen Sitzung. Offensichtlich gab es bei den Musikschul-Nutzern, sprich Eltern, viele offene Fragen zur geplanten Verschmelzung dieses Eigenbetriebes vom Landkreis mit der Kreis-Volks-Hochschule. So wurden in der Einwohner-Fragestunde von Eltern-Vertretern gleich zwei umfangreiche Frage-Kataloge vorgetragen. Die Beantwortung der Fragen sollte dann, so der Vorschlag des Landrates, bei der Behandlung der Vorlage erfolgen. Zuvor wurden allerdings noch 7 weitere Vorlagen im KA behandelt. Die Beantwortung erfolgte dann aber lediglich in Form eines Vortrages von Herrn Böttcher. Dieser ging dabei auch nicht auf alle Frage-Stellungen ein. Die Enttäuschung war den Eltern auf den Zuschauer-Plätzen anzusehen. Sie hatten allerdings zu dem Zeitpunkt der Sitzung keine Möglichkeit mehr sich zu äußern. Da die Vorlage zuvor auch nur im Finanz-Ausschuss behandelt wurde, waren die Mitwirkungs-Möglichkeiten der Eltern bei der politischen Entscheidung schon vorher sehr überschaubar. Eine Behandlung der Vorlage im Bildungs-Ausschuss fand nicht statt, da der Landrat hier keine Notwendigkeit sah. Er begründete das im KA damit, dass es keine Änderungen des Bildungs-Angebotes gibt und er die Eltern nicht verunsichern wollte. Nun ja, das kann man auch anders sehen. Die Eltern hatten zurecht auf die möglichen Auswirkungen der Fusion in der Zukunft hingewiesen. Auch hätten sich dann noch mehr MdK mit den Details der geplanten Fusion befassen können. So waren nur der Finanz- und der Kreis-Ausschuss damit befasst. Eine zukunftsfähige und finanziell abgesicherte Struktur der Kreis-Musikschule und der Kreis-Volks-Hochschule ist unstrittig auch unser Ziel. Allerdings gibt es aktuell noch Unsicherheiten und offene Fragen. Daran sollte noch gearbeitet werden. Da die Fusion auch erst zum 01.01.2027 erfolgen soll, haben wir keine unbedingte Eil-Bedürftigkeit zur Beschluss-Fassung gesehen. Unsere Fraktion hat dann einen Antrag auf Zurück-Verweisung der Vorlage in die Ausschüsse gestellt. Der Antrag fand aber keine weiteren Unterstützer. Mit 2 Ja- und 8 Nein-Stimmen wurde er abgelehnt. Die Vorlage IV.WP-154/2025 wurde dann mit 8 Ja-Stimmen und unseren beiden Enthaltungen angenommen. Sie wird aber nochmal angepasst, da inzwischen aufgefallen ist, dass es ja keine Verschmelzung des Eigenbetriebes , sondern die Neugründung/Eingliederung in einer GmbH ist.