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Als Mitglied des Kreistags des Landkreises Harz für die Grünen möchte ich Sie, liebe BürgerInnen, hier über meine Tätigkeiten und Anliegen informieren ... Bündnis 90/Die Grünen
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mode_comment Einmischung ist erwünscht

Am 19.01.2023 haben wir beim Jugendhilfeausschuss (JHA) einen Antrag zur Aktualisierung der Richtlinie zur Gewährung von einmaligen Leistungen für Pflegekinder eingebracht. Damals wurde durch die Leiterin des Jugendamtes (Frau Werner), sofort auf die daraus resultierenden Mehrausgaben von ca. 231.000,- Euro hingewiesen, die bei den aktuell bestehenden Fallzahlen (225 Pflegefamilien) entstehen würden. Diese Mittel wären nicht vorhanden. Unser Antrag sollte dann im Februar in den Unterausschüssen (UA) des JHA erstmals beraten werden. Allerdings wurde die geplante Sitzung für den UA Förderung und den UA Jugendhilfeplanung auf Ende März verschoben. Zur UA-Beratung am 29.03.2023 waren wir als Antragsteller nicht eingeladen. Es gibt aber eine aufschlussreiche Niederschrift. In dieser Sitzung argumentierte das Jugendamt wiederum, „dass eine Anpassung in dem geforderten Umfang Mehrausgaben von mehreren 100.000 EUR bedeuten.“ In der öffentlichen UA-Beratung war damals auch ein Vertreter eines Pflegeeltern-Vereins anwesend. Dieser begrüßte unseren Antrag und äußerte die Vorstellungen der Pflegeeltern seines Vereines zur Anpassung der Richtlinie. Heute (17.04.2023) fand nun die nächste gemeinsame UA-Sitzung statt, zu der uns das Jugendamt diesmal auch eingeladen hatte. Zwischenzeitlich hatten wir uns in der Fraktion allerdings darauf verständigt, unseren Antrag nochmals zu überarbeiten. Diese Position haben wir heute auch den Mitgliedern der UA und den Vertretern des Jugendamtes vorgestellt. Für die Überarbeitung gibt es mehrere Gründe: Unserer Meinung nach sollte im JHA vor der weiteren Beratung zur Anpassung der Richtlinie, eine Anhörung der drei Pflegeeltern-Vereine im Harzkreis stattfinden. Die Vereine haben dafür am 01. März einen Anhörungs-Antrag gestellt und werden am 20.04. beim nächsten JHA dabei sein. Auch wollen wir die finanziellen Vorstellungen zu einzelnen Positionen unserer Vorlage nochmal anhand der Daten des Jugendamtes überprüfen. Wir haben das Jugendamt deshalb um die zeitnahe Bereitstellung dieser Daten gebeten. Im Blick auf die Haushaltsplanung des Landkreises, schätzen wir eine Umsetzung der angepassten Richtlinie ab dem Jahr 2024 als realistisch ein. Weiterhin wollen wir die Hinweise des Jugendamtes im Protokoll des UA vom 29.03.2023 prüfen. Hier äußerte Frau Werner, „zu bedenken ist auch, dass der Antrag nur die Pflegekinder in den Blick nimmt. Das ist insoweit ungerecht, als das auch die Kinder in den Einrichtungen einen Anspruch haben.“ Auch wenn es sich dabei eigentlich um zwei völlig unterschiedliche Systeme der Betreuung und Finanzierung handelt, wollen wir das auch in unsere Überlegungen einfließen lassen. Eine weitere Behandlung der Vorlage im JHA soll dann nach der Anhörung der Pflegeeltern-Vereine und der Sondierung der anderen Fragen spätestens im Juli 2023 erfolgen. Ziel ist die Beschluss-Fassung des JHA im Herbst. Ein Ziel haben wir schon jetzt erreicht. Die Thematik wird in den Gremien diskutiert und die Pflegeeltern-Vereine sind dabei mit im Boot. Die beim heutigen UA anwesenden Vertreter der Pflegeeltern haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bekundet. Weitere Einmischung ist erwünscht. Die gemeinsame Überarbeitung der Richtlinie kann dann zeitnah beginnen. Dabei geht es uns neben der Anpassung von Zuschüssen, einem Inflationsausgleich, der Stärkung des Hilfeplanes und der Minimierung des Verwaltungsaufwandes, auch um weitere Maßnahmen zur Stärkung der Pflegeeltern, sprich Ausbau der Fortbildungs-Möglichkeiten.

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