bookmarks jha bookmarks pflegeeltern bookmarks richtlinie
mode_comment Antrag im Geschäftsgang
Zur heutigen (19.01.2023) Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) haben wir einen Antrag zur Anpassung einer Richtlinie des Landkreises Harz gestellt. Pflegeeltern können entsprechend der Richtlinie des LK Harz zur Gewährung von einmaligen Leistungen gemäß § 39 und § 42 SGB VIII Krankenhilfe, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse, „insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen“ erhalten. Die Richtlinie wurde in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach inhaltlich angepasst. Allerdings befinden sich die meisten Beträge auf dem Niveau der 2016-Richtlinie. Der Betrag für Weihnachten liegt sogar mit jetzt 40 Euro um 10 Euro darunter. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine haben sich viele Rahmenbedingungen für uns alle verändert. Dies betrifft auch die Pflegeeltern, welche sich dadurch unbestreitbar in einer außergewöhnlichen Bedarfssituation befinden. Wir halten die Überarbeitung der derzeit gültigen Richtlinie für notwendig, da die seit 2016 vorhandenen allgemeinen Preissteigerungen und die Kostenexplosion der vergangenen Monate Berücksichtigung finden müssen. Auch in anderen Sozial-Bereichen (Sozialhilfe, ALG II) wurden inzwischen Regelsätze und Zuschüsse angepasst. Einstimmig wurde unser Antrag vom JHA zur weiteren Bearbeitung in die Unterausschüsse überwiesen. Diese tagen voraussichtlich am 13.02.2023. Der nächste JHA findet dann am 23.02.2023 statt. Bereits in der 23. Sitzung des Kreistages am 09.11.2022, haben wir eine zeitnahe Anpassung der im März 2022 beschlossenen Richtlinie thematisiert. Der Landrat äußerte damals dazu: …“Eine Unterstützung der Pflegeeltern ist erforderlich, und für die benötigten Mehrausgaben müssen Lösungswege innerhalb des Landkreises gesucht und gefunden werden. Eine Hilfe außerhalb des Landkreises scheint derzeit nicht sichtbar zu sein.“ (Siehe Niederschrift der 23. KT-Sitzung, Seite 5). Im Landkreis Harz gibt es derzeit 225 Pflegefamilien.