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mode_comment Abgabestellen für Wildtiere
Unsere Fraktion hält eine Unterstützung der im Landkreis Harz vorhandenen Abgabestellen für hilflose, verletzte und kranke Wildtiere für notwendig. Auffangstationen spielen eine wichtige Rolle für den Tierschutz und gleichermaßen für den Artenschutz. Wir haben in der Fraktion ein Diskussionspapier für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Kreisentwicklung (WUK) erstellt. Die folgenden Punkte sollen beim nächsten WUK am 28.02.2023 diskutiert werden: 1. Weitere Evaluierung Bedarfe und flankierende Daten. Da sich immer mehr Menschen für den Tierschutz engagieren, werden die Zahlen der Fund-Tiere weiter steigen. 2. Die dauerhafte Finanzierung der anfallenden (zusätzlichen) Kosten der Abgabestellen muss zeitnah gesichert werden. Deshalb Ansätze für finanzielle Unterstützung und die diesbezüglichen Vorstellungen der Kreisverwaltung sondieren. 3. Prüfung der Möglichkeiten der Entlastung der Abgabestellen auch über intensivere Nutzung ehrenamtlicher Pflegestellen. 4. Aufklärung der Bevölkerung über die Wildtier-Situation und den Umgang mit Wildtieren ausweiten. 5. Maßnahmen zur Übernahme von Verantwortung über den Landkreis und betroffenen Kommunen hinaus sondieren > Thematisierung gegenüber Landtag u. Landesverwaltung, Landestierschutzbeauftragter > Ziel: Schaffung von Fördermöglichkeiten wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. 6. Verknüpfung bzw. Koordinierung von Handlungsmöglichkeiten beim Wildtierschutz (z.B. Wildtier-Auffangstationen sind grundsätzlich nur für Wildtiere zuständig, die nicht unter das Jagdrecht fallen. Ansonsten ist in der Regel der Jagdpächter zuständig. Trotzdem betreuen die Abgabestellen im Landkreis z.T. auch diese Wildtiere (Mufflon, Feldhase – sind jagdbare Arten). 7. In der Antwort auf die Anfrage 069/2023 wurde auf zusätzliche Aufnahmestellen außerhalb LK HZ für bestimmte Wildtierarten hingewiesen. Wie wird da die Finanzierung geregelt? Unser Ziel: Die dauerhafte Finanzierung der anfallenden (zusätzlichen) Kosten der Abgabestellen muss zeitnah gesichert werden. Da sehen wir nicht nur die Kommunen im Landkreis und die Kreisverwaltung in der Pflicht. Es muss auch Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung über den Landkreis und die betroffenen Kommunen hinaus geben.