Dokumente (126) 


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  




  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  

file_download 091_2023_GPV.pdf
save 67kb   /   access_time_filled 03.11.23
bookmarks gpv bookmarks sga bookmarks kreistag

  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  



 Über 


Als Mitglied des Kreistags des Landkreises Harz für die Grünen möchte ich Sie, liebe BürgerInnen, hier über meine Tätigkeiten und Anliegen informieren ... Bündnis 90/Die Grünen
Landkreis Harz

 V.i.S.d.P. 


Heiko Marks - MdK LK Harz - Steuerstr. 10 06502 Thale / OT Neinstedt E-Mail-Kontakt: %gruene.hm (content_copy  )

manage_search

 Häufigste Stichworte 


bookmarks jha (27)   bookmarks pflegeeltern (24)   bookmarks wuk (22)   bookmarks richtlinie (18)   bookmarks sga (17)   bookmarks kreisverwaltung (17)   bookmarks kreistag (17)   bookmarks klimawandel (15)   bookmarks inklusion (14)   bookmarks beirat (11)  

 GRUENE HM   Heiko Marks, MdK 
 Landkreis Harz 

| /

bookmarks inklusion bookmarks foerderschule bookmarks befoerderungszeit

mode_comment Herzlos oder nur Pragmatisch

Diese Frage stellt sich, wenn man die Antwort des Landrates zur Anfrage der Schüler*innen - Beförderung der Förderschulen gelesen hat. Die Antwort auf die Anfrage 049_2021 hier wurde uns jetzt vorab vom Kreistagsbüro zur Verfügung gestellt. Sie enthält einige aufschlussreiche Aussagen. Wer selber nachlesen möchte, die Antwort ist hier unter Dokumente hinterlegt. Das sich zumutbare Beförderungszeiten nicht am Wohl der Kinder und Jugendlichen zu orientieren, sondern an den Finanzen (O-Ton: „Hier spielen natürlich die Aspekte der Kapazitäten, der zeitlichen Zumutbarkeit und der Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle.“) halte ich für den falschen Weg. Sich dabei auch auf die Rechtsprechung zurückzuziehen, wirkt schon sehr befremdlich. Geht es doch um Kinder und Jugendliche mit Handicap. Und bekanntlich sind Menschen verschieden. Trotz aller Urteile, Beförderungszeiten von 60 und mehr Minuten überschreiten die Grenze der körperlichen und psychischen Belastbarkeit vieler Kinder mit Handicap, so die Erfahrungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Das sind täglich wenigstens 2 Stunden Fahrzeit. Nach meiner Auffassung beträgt die zumutbare Beförderungszeit bei Förderschulen höchstens 45 Minuten für den reinen Fahrweg in eine Richtung. Sollte diese Zeit überschritten werden, dann sollten im Interesse der/des Betroffenen, andere Lösungen für die Beförderung möglich sein. In der Regel werden die Schüler*innen von einem Sammeltransport, welcher mehrere Schüler umfasst, von zu Hause abgeholt und zur Schule befördert. Ziel muss es sein, bei der Schüler-Beförderung verbindlich sicherzustellen, dass die einfache Fahrzeit die Dauer von 60 Minuten unter störungsfreien Verkehrsverhältnissen nicht überschreitet. 90 Minuten und mehr, das geht überhaupt nicht. Die Antwort des Landrates zeigt auch auf, noch liegen in der Schulverwaltung keine belastbaren Aussagen zur Dauer der Beförderungszeiten für alle Förderschulen vor. Hier wäre eine Dokumentation der Schulverwaltung sinnvoll, die einen gesicherten Überblick der anfallenden Beförderungszeiten gibt. Deshalb ist zu begrüßen, dass „die Fahrzeiten konkret erhoben und bei Bedarf den Fraktionen des Kreistages zur Verfügung gestellt werden.“ Sollte sich dabei herausstellen, dass es sich um mehr Personen handelt, bei denen die Dauer des einfachen Schulwegs mehr als 60 Minuten beträgt, sehen wir Handlungsbedarf. Nach unserer Auffassung bietet die Rechtslage genügend Gestaltungsspielraum im Sinne der betroffenen Menschen, nämlich die zumutbaren Beförderungszeiten für Förderschulen zu konkretisieren. Sprich, die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harz entsprechend anzupassen.

access_time_filled   /   visibility 172   /   link gruene.hm/p4K (content_copy)



read_more  Übersicht   |   Zurück ←   /   Weiter →

manage_search
manage_accounts