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 Über 


Als Mitglied des Kreistags des Landkreises Harz für die Grünen möchte ich Sie, liebe BürgerInnen, hier über meine Tätigkeiten und Anliegen informieren ... Bündnis 90/Die Grünen
Landkreis Harz

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Heiko Marks - MdK LK Harz - Steuerstr. 10 06502 Thale / OT Neinstedt E-Mail-Kontakt: %gruene.hm (content_copy  )

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 Landkreis Harz 

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In der Januar-Sitzung (27.01.2022) des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses (SGA) wurde über die Pandemie-Situation im Landkreis Harz informiert. Aus den Schilderungen wurde deutlich, das Gesundheitsamt ist mit der Pandemie-Bekämpfung voll ausgelastet und wäre ohne die derzeit zusätzliche Personalunterstützung sogar überlastet. Voraussichtlich wird diese Arbeitsbelastung in den nächsten Wochen weiter zunehmen. Der Bundestag hat im Dezember 2021 eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht" beschlossen. Diese hat für die betroffenen Mitarbeiter*innen die Vorlage eines Immunitäts-Nachweises bis zum 15. März 2022 zur Folge. Die Impfstatus-Erfassung in vielen Einrichtungen scheint im Landkreis Harz noch nicht abgeschlossen zu sein. Damit liegen noch keine belastbaren Zahlen für die Anzahl von Personen ohne Immunitäts-Nachweis vor. Unter diesen Rahmen-Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass im Gesundheitsamt nicht sofort ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, entsprechende Betretungs- oder Tätigkeitsverbote ab 16. März 2022 in Größenordnungen rechtswirksam anzuordnen. Handelt es sich doch bei dem betroffenen Personenkreis ohne Immunitäts-Nachweis nach verlässlichen Schätzungen derzeit um mehrere hundert Personen. So sind beispielsweise allein bei einem Wohlfahrtsverband im Harzkreis mit über 5.000 relevanten Arbeitsplätzen etwa 15 bis 20 % der Mitarbeiter*innen betroffen. Bei anderen Verbänden und privaten Anbietern sieht es ähnlich aus. Vor diesem Hintergrund haben wir den Landrat um eine mündliche Information zum Sachstand in der Kreistagssitzung am 02.02.2022 und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1.   Nach welcher Priorisierung wird die Vielzahl der anfallenden Aufgaben im Gesundheitsamt des Landkreises Harz bearbeitet? Welche Aufgaben haben derzeit Vorrang? 2.   Es handelt sich ja bei der Anordnung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbotes um eine Prüfung im Einzelfall. Welcher zeitliche und personelle Aufwand wird dafür von der Kreisverwaltung im Durchschnitt erwartet? 3.   Mit welcher Anzahl an abschließend bearbeiteten Fällen (pro Werktag) rechnet die Kreisverwaltung? 4.   Ist es richtig, dass eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Person in Pflege- und Betreuungs-Einrichtungen grundsätzlich möglich ist, bis das Gesundheitsamt ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat? 5.   Wie schätzt der Landrat die Versorgungssicherheit im Harzkreis ein, sollte es durch das Gesundheitsamt innerhalb der nächsten 3 Monate nach dem 16. März 2022 zur Anordnung von wenigstens 1.000 Betretungs- oder Tätigkeitsverboten in Pflege- und Betreuungs-Einrichtungen kommen? Der Landrat hat betonte in der Kreistagssitzung, die Kreisverwaltung wird die Versorgungssicherheit nicht gefährden und hat eine schriftliche Beantwortung der Fragen angekündigt. Bisher liegt uns aber noch keine Antwort vor.

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