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Zum Kreistag am 16.06.2021 haben wir einige Anfragen zu den Themen Klimaschutz, Windenergie-Ausbau, Transparenz von Umwelt-Informationen, zur Regionalentwicklung und zur Thematik CO 2 - Bilanz des Landkreises Harz gestellt. Inzwischen sind 5 Wochen vergangen. Leider steht bis zum heutigen Tage die Veröffentlichung der Antworten der Kreisverwaltung aus. Das ist nicht im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dort ist im § 43 KVG LSA nachzulesen: ... "Jedes ehrenamtliche Mitglied der Vertretung kann zur eigenen Unterrichtung in allen Angelegenheiten der Kommune und ihrer Verwaltung von dem Hauptverwaltungsbeamten Auskunft verlangen; ihm muss durch den Hauptverwaltungsbeamten Auskunft erteilt werden. Kann der Hauptverwaltungsbeamte Anfragen nicht unverzüglich mündlich beantworten, hat er die Auskunft binnen einer Frist von in der Regel einem Monat schriftlich zu erteilen." ... Auf unsere Nachfrage in der Kreisverwaltung wurde eine Veröffentlichung der Antworten in der 28. Kalenderwoche angekündigt. Inzwischen befinden wir uns die 29. KW. Allerdings gibt es immer noch keine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem des Kreistages.