Dokumente (126) 


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  




  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  

file_download 091_2023_GPV.pdf
save 67kb   /   access_time_filled 03.11.23
bookmarks gpv bookmarks sga bookmarks kreistag

  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  



 Über 


Als Mitglied des Kreistags des Landkreises Harz für die Grünen möchte ich Sie, liebe BürgerInnen, hier über meine Tätigkeiten und Anliegen informieren ... Bündnis 90/Die Grünen
Landkreis Harz

 V.i.S.d.P. 


Heiko Marks - MdK LK Harz - Steuerstr. 10 06502 Thale / OT Neinstedt E-Mail-Kontakt: %gruene.hm (content_copy  )

manage_search

 Häufigste Stichworte 


bookmarks jha (27)   bookmarks pflegeeltern (24)   bookmarks wuk (22)   bookmarks richtlinie (18)   bookmarks sga (17)   bookmarks kreisverwaltung (17)   bookmarks kreistag (17)   bookmarks klimawandel (15)   bookmarks inklusion (14)   bookmarks beirat (11)  

 GRUENE HM   Heiko Marks, MdK 
 Landkreis Harz 

| /

bookmarks kommunalaufsicht bookmarks zweckvereinbarung bookmarks jha

mode_comment Kommunalaufsicht schweigt sich aus

Behörden sollen Anträge grundsätzlich zeitnah bearbeiten. Im Idealfall, sprich, wenn sofort alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung vorliegen, sollte eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen möglich sein. Soweit jedenfalls die Theorie. Im Kreistag ist es nach unserer Auffassung am 16.06.2021 zu einem rechtswidrigen Beschluss gekommen. Es geht um die Vorlage III. WP 221/2021 - Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem KiFöG LSA (Kinderförderungsgesetz) zur Besorgung durch die Stadt Ilsenburg. Hier hatte der Kreistag mehrheitlich zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hatte die Vorlage geschlossen abgelehnt. Das hat auch die Grüne Kreistagsfraktion getan. Am 19. Juli 2021 hat unsere Fraktion dann die Kommunalaufsicht um die Prüfung der Rechtmäßigkeit des im Kreistag gefassten Beschlusses gebeten. Als Mitglied des JHA habe ich dann am 2. August 2021 ebenfalls ein Schreiben an die Kommunalaufsicht gerichtet. Neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung wollte ich wissen, ob die Genehmigung der vom Kreistag beschlossenen Zweckvereinbarung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgt ist. Nachdem 6 Wochen vergangen waren, habe ich mich am 13. September 2021 schriftlich nach dem Stand der Prüfung erkundigt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass genau diese Zweckvereinbarungs-Thematik bereits im Rahmen der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/6925, vom 25.11.2020, einer rechtlichen Bewertung unterzogen wurde. Ich hatte deshalb eine zeitnahe Bearbeitung und Antwort der Kommunalaufsicht erwartet. Die Drucksache 7/6925 wurde vor 9 Monaten erstellt. Die damals geltende Rechtslage hat sich seitdem nicht verändert. Das dürfte die Prüfung einfacher gestalten, als beim Punkt Null neu zu beginnen. So jedenfalls meine Überlegung. Falsch gedacht. Man hat mir am 16. September 2021 mitgeteilt: „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, ein Termin für eine endgültige Entscheidung kann daher noch nicht genannt werden.“ Auf meine Frage zum Status der Zweckvereinbarung ist man nicht mal eingegangen. Soweit der sehr unbefriedigende Sachstand. Unsere Prüf-Anfrage zielt ja auf die Herstellung rechtmäßiger Zustände ab. Wenn die Kommunalaufsichtsbehörde allerdings nicht gegen den Landrat bzw. den Landkreis agieren möchte, um einen (aus unserer Sicht) rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, was dann? Wer fühlt sich außer einigen Kreistagsmitgliedern sonst verantwortlich, darüber zu wachen, dass rechtmäßig gehandelt wird? Laut Kommunalverfassung hat der Kreistag eine Kontrollpflicht gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Doch diese können wir nur umsetzen, wenn wir auch was in die Hand bekommen. Das heißt, eine rechtliche Bewertung der Kommunalaufsicht, ob die Beschlussfassung korrekt war. Nur so wird uns ehrenamtlich tätigen Gemeindevertretern ermöglicht, unserer Kontrollfunktion gegenüber dem Landrat und der Verwaltungen gerecht werden. Eine Klärung, die erst viele Monate später vorliegt, wo dann inzwischen bereits Tatsachen geschaffen wurden, hilft uns dann auch nicht mehr viel. Dann schauen wir mal. Vermutlich wird es auf die üblichen 6 Monate für die Bearbeitung hinauslaufen. So jedenfalls die Erfahrungen mit meinen bisherigen Prüf-Anfragen bei der Kommunalaufsicht.

access_time_filled   /   visibility 229   /   link gruene.hm/NRn (content_copy)



read_more  Übersicht   |   Zurück ←   /   Weiter →

manage_search
manage_accounts