Dokumente (126) 


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  




  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  

file_download 091_2023_GPV.pdf
save 67kb   /   access_time_filled 03.11.23
bookmarks gpv bookmarks sga bookmarks kreistag

  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  


  /  



 Über 


Als Mitglied des Kreistags des Landkreises Harz für die Grünen möchte ich Sie, liebe BürgerInnen, hier über meine Tätigkeiten und Anliegen informieren ... Bündnis 90/Die Grünen
Landkreis Harz

 V.i.S.d.P. 


Heiko Marks - MdK LK Harz - Steuerstr. 10 06502 Thale / OT Neinstedt E-Mail-Kontakt: %gruene.hm (content_copy  )

manage_search

 Häufigste Stichworte 


bookmarks jha (27)   bookmarks pflegeeltern (24)   bookmarks wuk (22)   bookmarks richtlinie (18)   bookmarks sga (17)   bookmarks kreisverwaltung (17)   bookmarks kreistag (17)   bookmarks klimawandel (15)   bookmarks inklusion (14)   bookmarks beirat (11)  

 GRUENE HM   Heiko Marks, MdK 
 Landkreis Harz 

| /

bookmarks kindeswohl bookmarks beihilferichtlinie bookmarks jha

mode_comment Verbesserungen sind machbar

Jetzt zeigt endlich auch das Jugendamt beim Thema Beihilferichtlinie Aktivitäten. Allerdings geht es dabei um die Verhinderung eines Beschlusses zu unserem Antrag. Ich habe gehofft, dass der Landrat seinen Einsatz für das Kindeswohl fortsetzt. Bei der Spielplatz-Förderung vor einigen Monaten hat er sich auch für die Bereitstellung der freiwilligen Ausgaben von 200.000,- Euro eingesetzt. Eine ähnliche Summe sollte dem Landrat auch das Kindeswohl und die Entwicklung der über 270 Pflegekinder im Landkreis wert sein. Nun hat er dazu Position bezogen. Allerdings nicht so wie er es noch im November 2022 im Kreistag verkündet hat. Seine damalige Aussage: …“Eine Unterstützung der Pflegeeltern ist erforderlich, und für die benötigten Mehrausgaben müssen Lösungswege innerhalb des Landkreises gesucht und gefunden werden. Eine Hilfe außerhalb des Landkreises scheint derzeit nicht sichtbar zu sein.“ (Siehe Niederschrift der 23. KT-Sitzung, Seite 5). Die Begründung für den Änderungsantrag des Landrates zu unserer Vorlage II.WP-377/2023 enthält jetzt andere Botschaften. Hier wurde die Behauptung geäußert, unsere „Beschlussvorlage mit wesentlichen Änderungen der bisherigen Richtlinie widerspricht mehrfach dem vom Gesetzgeber vorgegeben Rahmen zur Regelung durch die Jugendämter. Die Änderungen widersprechen richtungsweisenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte“. Eine interessante These. Ich werde den Landrat bitten, uns eine konkrete Angabe der betroffenen Punkte in unserer Vorlage und entsprechenden Rechts-Quellen für diese Behauptung zukommen zu lassen. Das dürfte nicht schwer sein, da ja Frau Werner bereits in zurückliegenden Sitzungen der Unterausschüsse damit argumentiert hat. So in der Sitzung am 21.08.2023. Wo wir Frau Werner um die Aushändigung der angeführten juristischen Bewertungen gebeten haben. Diese haben wir nie erhalten. Bei der Erarbeitung unserer Änderungen-Vorschläge, haben wir uns auch auf Richtlinien anderer Landkreise in Sachsen-Anhalt gestützt. Hier wurden auch, nach Auffassung der Pflegeeltern, bewährte Punkte daraus übernommen. Auch deswegen interessieren uns die konkreten Bewertungen der einzelnen Punkte in unserem Antrag. Der Einladung zum JHA wurden neben dem Änderungsantrag auch diverse Anlagen beigefügt. Damit sollen vermutlich Entwicklungen suggeriert werden, die von den Betroffenen in der Realität eine andere Bewertung erfahren. Weiterhin frage ich mich: Worauf begründet sich die Aussage der Kreisverwaltung: „Des Weiteren führen die vorgeschlagenen Änderungen nicht zu einer sichtbaren Minderung des Verwaltungsaufwandes." Belege für diese Behauptung würden uns interessieren. Auf welcher Grundlage wurden die „geschätzten Mehrausgaben in Höhe von 200.000 EUR“ ermittelt. Auch die Beantwortung dieser Frage ist uns wichtig. Im Januar 2023 wurde bei unserem Ursprungs-Antrag von Frau Werner mit Mehrkosten von 231.00,- Euro argumentiert. Die damals von uns angeforderte Kalkulations-Grundlage haben wir dann trotz Zusage des Amtes nicht erhalten. Im Juni lagen die vom Jugendamt berechneten Mehrkosten dann deutlich darunter. Die im UA verteilte schriftliche Kalkulation bezüglich der Mehrkosten bei der Umsetzung unserer Vorlage wurde vom Amt mit 131.900,- Euro angegeben. Es ist deshalb sicherlich nachvollziehbar, wenn wir zur Prüfung der angeführten 200.000,- Euro und der 36.000,- Euro eine gesicherte Datengrundlage bzw. Kalkulation ausgehändigt haben wollen. Außerdem halten wir eine Vorstellung derselben auch im JHA für sinnvoll. Es gab zwei Termine, in denen eine Abklärung der Positionen des Jugendamtes zu den einzelnen Inhalten unseres Antrages erfolgen sollte. Beim ersten Termin hat sich das Amt konkret nur zur ersten, der 13 Seiten unseres Antrages geäußert. Beim zweiten Termin am 13.09.2023 hat sich das Amt geweigert, unseren Antrag zu behandeln und hat stattdessen nur den eigenen Antrag vorgestellt und eine inhaltliche Diskussion dazu angeregt. Zu den Inhalten der Verwaltungs-Vorlage möchte ich anmerken, darin wurden zwei Vorschläge aus unserem Antrag übernommen. Allerdings erfolgten auch Streichungen von Bestandteilen der aktuell gültigen Richtlinie, welche wir in unserem Antrag beibehalten haben. So beispielsweise die Einkürzung der Kita-Zeiten von 10 auf 8 Stunden. Als Konsequenz daraus befürchten wir eine Verschlechterung der Situation für die davon betroffenen Pflegeeltern. Diese müssen dann ggf. ihre Arbeitszeit verkürzen oder die 2 vom Amt gekürzten Kita-Stunden selber finanzieren. Die Liste der möglichen Probleme ließe sich weiter fortsetzen. Leider bleibt der Änderungsantrag des Landrates deutlich hinter den Verbesserungen unseres Antrages zurück. Wen es interessiert, der Antrag ist im Ratsinformationssystem des Kreistages hinterlegt. Einfach auf der Homepage des Landkreises Harz, unter Kreistag nachschauen. Dort sind die öffentlichen Unterlagen der Sitzungen eingestellt. Auch die vom JHA am 05.10.2023.

access_time_filled   /   visibility 250   /   link gruene.hm/Krc (content_copy)



read_more  Übersicht   |   Zurück ←   /   Weiter →

manage_search
manage_accounts