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mode_comment Beratungs-Angebote anpassen
Die Auswirkungen von zwei Jahren Corona-Pandemie, steigende Verbraucher-Preise und andere Entwicklungen haben dazu geführt, dass offenbar immer mehr Menschen in finanzielle Not geraten. Dies betrifft besonders Menschen mit geringem Einkommen. Nach Informationen der Diakonie Deutschland verzeichneten im Frühjahr 2022 mehr als die Hälfte der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen einen deutlichen Anstieg bei der Nachfrage nach Beratung, gegenüber dem Jahr 2021. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass Menschen die keine Sozialleistungen beziehen, die Schuldner-Beratung nicht kostenlos in Anspruch nehmen können. Damit wird aber nur ein Teil der betroffenen Menschen (kostenlos) erreicht. Menschen mit geringem Einkommen fallen "durch die Maschen". Am 14.10.2015 hat der Kreistag im Rahmen der Sozial- und Jugendhilfeplanung für den Landkreis, die Vorlage KT II 194/2015 „Soziale Beratungslandschaft - Ausgangssituation – Planungsansatz 2015“, beschlossen. Inzwischen sind fast 7 Jahre vergangen. Es gibt viele Veränderungen bei den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diesen Entwicklungen muss Rechnung getragen werden. Ein Fortschreibung und Anpassung der damals beschlossenen Planung ist überfällig. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Anfrage hier im Kreistag gestellt. Der Landrat soll in der Kreistagssitzung am 29.06.2022 eine mündliche Information zum Sachstand geben und die verschiedenen Fragestellungen der Anfrage 058/2022 schriftlich beantworten. Die aufschlussreichen Antworten des Landrates findet man hier.