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mode_comment Sein Wille geschehe
oder so ähnlich kann man die heutige (14.12.2022) Entscheidung zum Thema Zweckvereinbarung im Kreistag kommentieren. Das Landesverwaltungsamt (LVWA) hatte Ende Oktober 2022 mit einer Verfügung den Kreistags-Beschluss Nr. III.WP-221/2021 beanstandet. Das LVWA verlangt, der Beschluss ist aufzuheben, "da die Zweckvereinbarung und damit der Beschluss rechtswidrig ist". Siehe hier. Der Wille des Landrates ist ein anderer. Er will, trotz der eindeutigen Feststellungen des LVWA, an der damaligen Beschluss-Fassung zur Zweckvereinbarung festhalten. Offensichtlich hat er dabei auch die Unterstützung anderer Mitglieder des Kreistages (MdK). Denn dieser hat sich heute mehrheitlich dafür entschieden, der Forderung des LVWA nicht nachzukommen. Trotz der eindeutigen Aussagen des LVWA, hat sich eine Mehrheit des Kreistages dem Willen des Landrates unterworfen und stattdessen für die Führung von Rechtsstreitigkeiten gestimmt. Wir haben uns gegen diesen Beschluss ausgesprochen. Bei der eindeutigen Rechtslage, werden mit der Führung von Rechtsstreitigkeiten Ressourcen gebunden und finanzielle Mittel "verbrannt", die bei der prekären Haushaltslage des Landkreises an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden können. Wir haben deshalb auch eine namentliche Abstimmung bei der Beschlussfassung beantragt und dafür auch die erforderlich 1/4 Mehrheit erhalten. Somit kann man dann in der Niederschrift der Kreistags-Sitzung vom 14.12.2022 nachlesen, welche Position jedes anwesende Kreistags-Mitglied zur Umsetzung der Beanstandungs-Verfügung eingenommen hat. Von den 47 anwesenden Mitgliedern des Kreistages haben sich 26 für die Führung von Rechtsstreitigkeiten entscheiden. Insgesamt 18 MdK haben dagegen gestimmt. 3 MdK haben sich enthalten.