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mode_comment Wer bekommt den „Schwarzen Peter“
Heute vor 15 Jahren hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland umzusetzen. Seit dem 26.03.2009 gilt sie verbindlich. Im Harzkreis gibt es allerdings noch viel zu tun, um Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen umzusetzen. Vor einer Woche haben wir im Kreistag eine Anfrage zum Handlungskonzept zur Umsetzung der UN-BRK im Landkreis Harz gestellt. Wir wollten wissen, ob eine Fortschreibung des Handlungskonzeptes noch in der aktuellen Wahl-Periode des Kreistages vorgelegt wird? Die Antwort der Kreisverwaltung dazu ist sehr interessant. Sie erinnert an das Kartenspiel vom „Schwarzen Peter“, sprich man schiebt ein ungelöstes Problem an jemanden weiter. Die Verwaltung verwies in ihrer Antwort auf die ausstehende Zuarbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung und Senioren im Landkreis Harz. Dieser wurde Ende November 2023 zur aktiven Mitwirkung aufgerufen. Bisher wären aber noch keine Rückmeldungen erfolgt. Der Beirat hatte im November 2023 seine dritte Sitzung nach der Konstituierung im April 2023. Da ist es wohl nachvollziehbar, dass sich die Mitglieder erstmal in ihr Ehrenamt hinein finden müssen. Es stellt sich auch die Frage, warum das hauptamtlich tätige Örtliche Teilhabe-Management (ÖTHM) des Landkreises Harz noch keine Fortschreibung auf den Weg bringen konnte? Das Projekt „ÖTHM" läuft seit 2017. Dafür werden seitdem vom Land mehre Personal-Stellen in der Kreis-Verwaltung gefördert. Ziel des Projektes ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Harz weiter voran zu bringen. Dabei geht es beispielsweise um die Erkennung und den Abbau von Teilhabe-Barrieren und Teilhabe-Defiziten, auf dem Weg zu einem inklusiveren Sozialraum im Landkreis Harz. Eine weiteres Handlungsfeld bestand bisher darin, gemeinsam mit anderen Partnern Lösungen zu finden, um das vom Kreistag beschlossene Handlungskonzept umzusetzen. Zur Erinnerung: Als das Handlungskonzept am 05.02.2020 im Kreistag beschlossen wurde, beinhaltete das auch Arbeits-Aufträge an die Kreisverwaltung, um die Umsetzung der UN-BRK im Landkreis voran zu bringen. Inzwischen ist die Fortschreibung des Handlungskonzeptes längst überfällig. Offenbar ist die weitere Umsetzung der Barriere-Freiheit ins Stocken geraten. Noch im September 2022 hatte das ÖTHM die Auswertung der Umsetzung des Handlungskonzeptes von 2020 im SGA vorgestellt. Die Auswertung sollte Grundlage für die Fortschreibung sein, so die damalige Ankündigung. Und jetzt, im März 2024, wird die Verantwortung dafür an eine Stelle außerhalb der Kreisverwaltung weitergegeben. Jedenfalls lese ich das aus der Antwort heraus. Auch ist in der Antwort von einem finalen Handlungskonzept die Rede. Da hat wohl die für die Antwort zuständige Stelle in der Verwaltung nicht den Sinn des Handlungskonzeptes verstanden. Der Weg hin zur Inklusiven Gesellschaft und zur vollständigen Barrierefreiheit ist ein Prozess. Der wird vermutlich noch viele Jahre dauern. Das Handlungskonzept beschreibt Maßnahmen und Schwerpunkte, die der Landkreis auf diesem Weg umsetzen möchte. Alles auf einmal geht nicht. Und damit Inklusion nicht zur Illusion wird, gehen wir die notwendigen Veränderungen ALLE GEMEINSAM und schrittweise an. Die Grüne Fraktion erwartet dabei zukünftig mehr Elan und eigenes Engagement der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.