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mode_comment Elternassistenz - Bedarf erkannt
Eltern mit Handicap brauchen aufgrund ihrer Beeinträchtigung oftmals Hilfe und Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihres Kindes. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder einer geistigen Behinderung. Die Unterstützung von Müttern und Vätern mit Behinderung ist im Artikel 23 der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (§ 23 UN-BRK) festgelegt und als mögliche Assistenzleistungen im SGB IX (§ 78 Abs. 1 und 3) verankert. Bei den Angeboten zur Hilfe- und Unterstützung wird in der Praxis häufig zwischen Elternassistenz und begleiteter Elternschaft unterschieden. Wir haben den Landrat um eine mündliche Information zum Sachstand "Elternassistenz" in der Kreistagssitzung am 21.09.2022 und die schriftliche Beantwortung von Fragen gebeten. Die Antworten des Landrates finden sich hier.