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 Über 


Als Mitglied des Kreistags des Landkreises Harz für die Grünen möchte ich Sie, liebe BürgerInnen, hier über meine Tätigkeiten und Anliegen informieren ... Bündnis 90/Die Grünen
Landkreis Harz

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 Landkreis Harz 

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mode_comment Seniorenpolitische Mitwirkung erwünscht?

Im September 2021 hat der Landrat in der Antwort auf unsere Anfrage-051/2021 „Seniorenpolitische Mitwirkung im Landkreis Harz“ hier zu lesen, darüber informiert, dass (mit Stand 27.02.2020) der Seniorenbeirat nur noch in Persona des Vorsitzenden bestehe und es fraglich sei, ob der Beirat überhaupt fortgeführt werde. Auf unsere Frage: Welche Vorstellungen zur zukünftigen Form der organisierten seniorenpolitischen Mitwirkung auf Kreisebene hat die Kreisverwaltung?, lautete die Antwort des Landrates: „Aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Seniorenbeirates haben Mitglieder Aufgaben sowie die Vorstellungen ihrer Arbeit häufig gewechselt bzw. mündeten ins Leere. Fraglich ist, ob der Landkreis diesen Beirat zukünftig unterstützen wird. Bisher (seit Neu-Gründung 2016) sind keine nennenswerten Erfolge des Beirates zu verzeichnen gewesen. Jegliche Unterstützungsangebote sowie Hinweise der Kreisverwaltung wurden nicht angenommen. Mehrfach wurden Möglichkeiten eines Konzeptes, in welcher Form der Seniorenbeirat agieren könnte, aufgezeigt.“ Diese Aussagen sprechen für sich. Wir haben seither mehrfach angeregt, durch die Kreisverwaltung einen Neustart für einen Seniorenbeirat zu initiieren. Diese sieht sich aber nicht in der Pflicht. Trotzdem halten wir es für notwendig, Senioren und andere Menschen in die Entscheidungsfindung im Landkreis Harz mit einzubeziehen. So sieht es übrigens auch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 80 KVG LSA - Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen). Dort wird ausgeführt: „Die Kommunen sollen Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Zuwanderer und andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen bei Planungen und Vorhaben, die deren spezifische Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu können geeignete Verfahren entwickelt, Beiräte gebildet oder Beauftragte bestellt werden. Das Nähere, insbesondere zur Bildung, zu den Aufgaben und zu den Mitgliedern der Beiräte, wird durch kommunale Satzung bestimmt.“ Der Kreistag beschließt kommunale Satzungen für der Harzkreis. Deshalb haben wir im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (SGA) eine Befassung mit der Thematik „Seniorenpolitische Mitwirkung“ angeregt. In der nächsten Sitzung sollte ein Austausch über die Aktivierung der Beiratsarbeit der Senioren stattfinden. Gleichzeitig sollte auch die Diskussion um die Schaffung eines Behinderten- oder Inklusions-Beirates im Landkreis Harz weitergeführt werden. Die Einbindung der Senioren-Belange in ein solches Gremium, wäre aus unserer Sicht auch eine Möglichkeit der Seniorenpolitische Mitwirkung. Leider ist der geplante Termin für die nächste SGA-Sitzung (08.03.2022) nicht mehr im Ratsinformationssystem (RIS). Die nächste Sitzung soll laut RIS erst am 12.04.2022 stattfinden.

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