bookmarks kommunalaufsicht bookmarks zweckvereinbarung bookmarks lva
mode_comment Ups, da war doch noch was
Kreisausschuss und Kreistag werden bei ihren nächsten Sitzungen (07. u. 12.12.2022) über die Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung entscheiden. Worum geht es dabei genau? Der Kreistag hat am 16.06.2021 mehrheitlich eine Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem KiFöG LSA (Kinderförderungsgesetz) zur Besorgung durch die Stadt Ilsenburg beschlossen. Wir haben die Vorlage damals abgelehnt, da wir der Meinung sind, dass mit einer Beschlussfassung eine Gesetzesverletzung vorliegt. Vorab hatte auch der Jugendhilfeausschuss (JHA) geschlossen gegen die Vorlage gestimmt. Als Mitglied des JHA habe ich am 02.08.2021 die Kommunal-Aufsicht um die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kreistags-Beschlusses vom 16.06.2021 gebeten. Auch als Kreistags-Fraktion haben wir dazu die Kommunal-Aufsicht angerufen. Die für den Landkreis Harz zuständige Kommunal-Aufsichts-Behörde ist das Landesverwaltungsamt (LVWA). Bisher haben wir darauf noch keine direkte Antwort vom LVWA bekommen. Siehe hier. Jetzt liegt dem Kreistag aber eine Beanstandungs-Verfügung des LVWA vor hier. Diese bestätigt unsere damalige Bewertung der Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung vom 16.06.2021. Das LVWA hat mit Schreiben vom 28.10.2022 den Kreistags-Beschluss Nr. III.WP-221/2021 beanstandet und verlangt, der Beschluss ist aufzuheben, "da die Zweckvereinbarung und damit der Beschluss rechtswidrig ist". Der Landrat hat dazu offenbar eine andere Meinung und möchte weiterhin an der Beschluss-Fassung festhalten. Deshalb hat er dem Kreistag jetzt eine Beschluss-Vorlage "Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung" vorgelegt. Na dann schauen wir mal wie es jetzt weitergeht.