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mode_comment Längst überfällige Entscheidung
Ein weiteres Thema beim aktuellen SGA (Sozial- und Gesundheits-Ausschuss) war die „Einführung einer Patientenfürsprecherin / eines Patientenfürsprechers zur Wahrung der Rechte von Personen mit einer psychischen Erkrankung“. Seit Oktober 2020 gibt es das neue Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA). In seiner Fortschreibung sieht das PsychKG LSA erstmals die Einrichtung von ehrenamtlichen Patientenfürsprechern/-innen durch die Landkreise vor. Dies entspricht einer Forderung in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK), welche die Einrichtung von Beschwerdestellen für Personen mit einer psychischen Erkrankung beinhaltet. Die Patientenfürsprecherin / der Patientenfürsprecher ist eine unabhängige Ansprechperson, Beschwerdestelle und Interessenvertreter für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Die Kreisverwaltung hat jetzt eine geeignete Person gefunden. Die soll zeitnah vom Landrat als ehrenamtliche Patientenfürsprecherin für den Landkreis Harz benannt werden. Die SGA -Mitglieder begrüßten die Einrichtung Stelle. Denn damit wird jetzt auch im Landkreis Harz ein klarer Auftrag aus dem PsychKG LSA umgesetzt. Das Gesetz ist ja immerhin bereits seit dem 22.10.2020 gültig. Dazu muss man noch wissen, in anderen Bundesländern sind Patientenfürsprecher schon länger Standard. Im SGA wurde angeregt, nach einem Jahr Praxis, die Erfahrungen der Patientenfürsprecherin auszuwerten und zu überprüfen, wo Weiterentwicklungen notwendig sind. Dies auch vor dem Hintergrund, etwa ein Drittel der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt ist von psychiatrischen Erkrankungen oder Störungen betroffen, dieser Anteil dürfte auch für den Landkreis Harz gelten. Das die Umsetzung des Angebotes nicht leicht sein wird, darüber war man sich im SGA im Klaren. Es wird wohl erst eine "Anlaufphase" brauchen, bis das Angebot in der Fläche bekannt sein wird. Allerdings dürfte der Mehrwert für alle Psychiatrie-Erfahrenen Menschen jetzt schon klar sein. Wir werden im SGA weiter an dem Thema dranbleiben und informieren.