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mode_comment Beförderungszeiten für Schüler*innen
Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur und von der Schule ist, entsprechend Schulgesetz, der Landkreis Harz zuständig. Dies trifft auch auf die Schüler*innen - Beförderung der Förderschulen zu. Die Schulen befinden sich an unterschiedlichen Standorten im Landkreis Harz. Es gibt auch verschiedene Träger. Die Gegebenheiten im Flächen-Landkreis Harz bedingen verschiedene Herausforderungen bei der Schülerbeförderung . Das trifft insbesondere auf die Beförderungszeiten zu. In Gesprächen mit Eltern und Angehörigen haben wir erfahren, dass es Schülerinnen und Schüler in Förderschulen gibt, welche eine erhebliche Schulwegzeit in Anspruch nehmen müssen. Hier wurden uns Beförderungszeiten von bis zu 90 Minuten (in einer Richtung) genannt. Wir wollten die Problematik im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BA) thematisieren. Beabsichtigt war, dazu Informationen aus der Schulverwaltung zu erhalten und im Ausschuss über Lösungsmöglichkeiten ins Gespräch zu kommen. Ein Ansatzpunkt: Die aktuelle Schülerbeförderungs-Satzung beinhaltet keine Festlegungen zur Höchstdauer der Beförderungszeiten bei Förderschulen. Allerdings dürfte eine Festlegung bezüglich der Zumutbarkeit der Schulwegzeit im Hinblick auf die damit verbundene individuelle Belastung der Kinder und Jugendlichen in Förderschulen im Interesse der Betroffenen sein. Da die BA-Sitzung abgesagt wurde, haben wir eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Die Anfrage_049_2021_vorab ist hier unter Dokumente hinterlegt.